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   OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2012 - 6 A 51/12   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2012 - 6 A 51/12 (https://dejure.org/2012,1862)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.02.2012 - 6 A 51/12 (https://dejure.org/2012,1862)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. Februar 2012 - 6 A 51/12 (https://dejure.org/2012,1862)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ämterstabilität Konkurrentenklage Rechtsschutzvereitelung Ernennung Anfechtung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Ämterstabilität Konkurrentenklage Rechtsschutzvereitelung Ernennung Anfechtung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsatz der Ämterstabilität und Aufhebung der Ernennung eines Beamten auf die Klage eines unterlegenen Bewerbers hin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124 Abs. 2
    Grundsatz der Ämterstabilität und Aufhebung der Ernennung eines Beamten auf die Klage eines unterlegenen Bewerbers hin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 528
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2012 - 6 A 51/12
    Der Grundsatz der Ämterstabilität steht der Aufhebung der Ernennung eines Beamten auf die Klage eines unterlegenen Bewerbers hin (nur) in Fällen der Rechtsschutzvereitelung nicht entgegen (wie BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 -, BVerwGE 138, 102).

    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend ausgeführt, dass nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 -, BVerwGE 138, 102, der Grundsatz der Ämterstabilität der Aufhebung der Ernennung eines Beamten auf die Klage eines unterlegenen Bewerbers hin dann nicht entgegensteht, wenn letzterer daran gehindert worden ist, die Rechtsschutzmöglichkeiten zur Durchsetzung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs vor der Ernennung auszuschöpfen.

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   VG Osnabrück, 18.02.2015 - 6 A 51/12   

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